Die Sträucher vom Grundstück wurden umgeschnitten, damit dem Baubeginn nichts im Weg steht. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar können Hecken und Sträucher geschnitten werden. Durch das Gesetz sollen vor allem die Brut- und Niststätten vieler Tiere wie beispielsweise heimischer Vögel und Insekten geschützt werden.